Prozessbegleitung

für Opfer von Gewalttaten

Prozessbegleitung dient dazu, dass das Strafverfahren für Betroffene möglichst schonend abläuft, sie in höchstmöglichem Maße Sicherheit erhalten und die Belastungen und Sorgen, die damit verbunden sind, vermindert werden.

Prozessbegleitung dient der Wahrung der Opferrechte.


Die Prozessbegleitung umfasst:

Unterstützung und Information (beim Betretungs- und Annäherungsverbot), kostenlose Rechtsberatung

Beratung bei polizeilichen Anzeigen und Begleitung zur Polizei

Vorbereitung auf Straf- und Zivilverfahren in Form von ausführlicher Rechtsberatung

Psychosoziale Prozessbegleitung zu Straf- und Zivilverfahren

Juristische Prozessbegleitung im Bedarfsfall

Eine hilfreiche Unterstützung für die Vorbereitung auf die Gerichtsverhandlung

Das Minigericht

Das Minigericht stellt einen Gerichtssaal im Kleinformat dar. Dazu gehören 32 Figuren, denen Rollen zugeteilt werden können. Der Prototyp des Minigerichts wurde im Jahr 2002 im Gewaltschutzzentrum Steiermark entwickelt und kann unter office@gewaltschutzzentrum.at bestellt werden.

Nutzen:

  • Der Ablauf einer Gerichtsverhandlung kann besonders verständlich erklärt werden
  • Die Aufgaben und Rollen der mitwirkenden Personen können anschaulich dargestellt werden
  • Die Gerichtsverhandlung kann anhand der Figuren durchgespielt werden
  • Unsicherheiten, auftretende Fragen können unmittelbar beantwortet werden
  • Die Angst vor der bevorstehenden Gerichtsverhandlung kann reduziert werden

Im Gewaltschutzzentrum Steiermark wird das Minigericht seit vielen Jahren für Prozessvorbereitungen eingesetzt.

Die Methode ist niederschwellig und Betroffene können den Prozess und seine Beteiligten im wahrsten Sinne des Wortes "begreifen" und "durchspielen".

Besondern bei Kindern, aber auch bei Personen mit sprachlichen Barrieren wird die Wirksamkeit des Spielbrettes deutlich, da sie während der Gerichtsverhandlung oder bei kontradiktorischen Einvernahmen auf diese Bilder zurückgreifen können.

Die kontradiktorische Vernehmung

Auf dem Deckel bzw. der Rückseite des Minigerichts befindet sich auch eine Abbildung des Raumes für die kontradiktorische Vernehmung, welcher ebenso mit den Figuren bespielt und dadurch veranschaulicht werden kann.

Das Minigericht gibt es in 2 Größen:

Groß: 77cm x 52cm, ca. 5 kg, mit Deckel, Kosten: € 187,-- inkl. Ust, exkl. Versandkosten

Klein: 30cm x 22cm, ca. 1 kg, aufklappbar, Kosten: € 154,-- inkl. Ust, exkl. Versandkosten
Wichtig: Sollten Sie das Minigericht für ein anderes Bundesland als der Steiermark bestellen, fügen Sie bitte bei der Bestellung eine Skizze der Sitzordnung des kontradiktorischen Vernehmungsraumes bei.