Mobbing-Beratung

Mobbing kann alle Menschen betreffen

Konflikte am Arbeitsplatz oder in der Schule sind allgegenwärtig und unvermeidbar. Besonders das Internet wird dazu genutzt, um andere zu beleidigen, bloßzustellen oder zu verleumden (Cybermobbing).

Wenn jedoch „normale“ Konflikte eskalieren und aggressives Verhalten systematisch und über längere Zeit auftritt, spricht man von Mobbing.

Mobbing kommt am Arbeitsplatz sowie in Bildungs-, Freizeit-, Betreuungs- und Hilfseinrichtungen vor.

Mobbingberatung muss als multi-disziplinäre Herausforderung gesehen werden und bedeutet Zusammenarbeit mit Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Vorgesetzten, Betriebsanwält:innen, Rechtsanwält:innen, usw.

Es geht um gesundheitsfördernde Bewältigungsmechanismen und eventuell juristische Interventionen zu setzen. Es geht darum, die Eigenkompetenz zu stärken.

Betroffene brauchen Unterstützung von außen, denn sie können sich meist nicht mehr selbst wehren.

Mobbing am Arbeitsplatz – Was tun?
Mobbing am Arbeitsplatz – Was tun?

Verfallen Sie nicht in Passivität und finden Sie sich nicht mit der Opferrolle ab, in die andere Sie hineindrängen wollen.

Werden Sie aktiv, sprechen Sie das Problem an. Damit ist ein erster Schritt getan.

Führen Sie ein Mobbingtagebuch. Dokumentieren Sie alle Vorgänge, die im Umfeld passieren.

Vermeiden Sie Pauschalierungen und überzogene Angriffe gegen andere, arbeiten Sie mit belegbaren Fakten.

Holen Sie sich Unterstützer:innen am Arbeitsplatz – Betriebsrat, Personalvertretung, Betriebsarzt.

Wenden Sie sich an das Gewaltschutzzentrum, um rechtliche und psychologische Beratung zu bekommen.

Mobbing bei Kindern und Jugendlichen – Was tun?
Mobbing bei Kindern und Jugendlichen – Was tun?

Lehrer:innen und Eltern sollen die Warnsignale kennen, Kinder und Jugendliche ernst nehmen und klar Stellung beziehen.

Allgemein sollen Schulen präventive Maßnahmen gegen Gewalt und (Cyber-) Mobbing setzen. Wissen über Formen, Auswirkungen und Gegenmaßnahmen bei (Cyber-) Mobbing soll vermittelt werden.

Schüler:innen sollen die Möglichkeit haben, sich an eine Person zu wenden, die helfen kann (Lehrer:innen, Schulpsycholog:innen, Schulsozialarbeiter:innen, Eltern, Beratungsstellen).

Betroffene und deren Angehörige können sich ans Gewaltschutzzentrum wenden, um rechtzeitig psychosoziale und rechtliche Beratung und Hilfe in Anspruch zu nehmen.