• Rufen Sie in einer Gefahrensituation sofort die Polizei über die Notrufnummer 133. Wenn Sie die Polizei nicht verständigen möchten, können Sie in ein Frauenhaus oder in eine sonstige Hilfseinrichtung flüchten.
• Speichern Sie die Notrufnummer 133 in Ihrem Handy bzw. im Handy Ihrer Kinder.
• Kontrollieren Sie, ob der Empfang Ihres Handys in allen Räumen der Wohnung oder des Hauses funktioniert (z.B. auch im Bad oder im WC, wo Sie sich im Notfall einschließen können).
• Führen Sie Gespräche mit Nachbar:innen und/oder Freund:innen, damit diese für Sie notfalls die Polizei verständigen.
• Sichern Sie relevante Mitteilungen auf dem Handy und melden Sie Drohungen der Polizei.
• Nehmen Sie ärztliche Hilfe in Anspruch und lassen Sie Verletzungen bestätigen. Suchen Sie die Gewaltambulanz auf, auch wenn Sie keine Anzeige erstatten wollen, erreichbar unter der Telefonnummer 0664 84 38 241.
• Machen Sie Fotos von Ihren Verletzungen oder von Sachbeschädigungen.
• Schreiben Sie Gewaltvorfälle oder Drohungen auf.
• Bereiten Sie für Akutsituationen einen „Notfallkoffer“ mit notwendigen Dokumenten, Adressen, Medikamenten, Schlüssel, Kleidung,
Geld usw. vor.
• Haben Sie Freund:innen, Verwandte, die einige Zeit bei Ihnen wohnen und Sie außer Haus begleiten können?
• Besitzt der/die Gefährder:in Waffen? Diese sollten behördlich gemeldet werden, auch wenn es sich um keine Schusswaffen handelt.
• Weitere Sicherheitsmaßnahmen in der Wohnung/im Haus: Gegensprechanlage, Sicherheitsschloss, Schlüssel immer innen stecken
lassen.
• Erklären Sie Ihren Kindern die Situation, damit auch diese die Wohnungstüre nicht öffnen.
Nutzen Sie die Möglichkeit einer Beratung im Gewaltschutzzentrum Steiermark.
• Gehen Sie auf die betroffene Person zu, teilen Sie ihr mit, was Sie vermuten oder beobachtet haben.
• Vermitteln Sie der betroffenen Person das Gefühl, dass Sie Verständnis für sie und ihre Situation haben, wie auch immer sie reagieren
wird.
• Signalisieren Sie, dass Opfer keine Schuld an der Gewalt haben.
• Fragen Sie nach, welche Unterstützung die betroffene Person haben möchte.
• Auch wenn die betroffene Person Ihr Hilfsangebot zunächst ablehnt, bieten Sie immer wieder von neuem Zuflucht und Unterstützung
an.
• Geben Sie die Adresse und Telefonnummer von Gewaltschutzzentren und Frauenhäusern weiter bzw. vermitteln und begleiten Sie die
betroffene Person zu einem Gespräch dorthin.
• Planen oder unternehmen Sie nichts, was die betroffene Person nicht will. Entscheidungen müssen mit ihr gemeinsam erarbeitet
werden.
• Machen Sie der betroffenen Person keine Vorwürfe und drängen Sie sie nicht in eine Verteidigungsposition. Reden Sie nicht
abwertend über die gewalttätige Person.
• Respektieren Sie die Entscheidung der Person, auch wenn Sie andere Wege gehen würden (z.B. im Zusammenhang mit einer Trennung).
• Wenn es in Ihrer Nachbarschaft zu Gewalt kommt, rufen Sie die Polizei. Diese muss einschreiten und entsprechende Maßnahmen
setzen.
• Wenn Sie einen gewalttätigen Angriff mit ansehen, sollten Sie sich nicht selbst in Gefahr bringen. Rufen Sie die Polizei zu Hilfe! Stellen Sie
sich als Zeugin/Zeuge zur Verfügung, das kann für das Opfer von großer Wichtigkeit sein.
• Falls Kinder von Gewalt betroffen sind, melden Sie dies der Polizei und/oder dem Kinder und Jugendhilfeträger. Beim Kinder- und
Jugendhilfeträger sind diese Meldungen auch anonym möglich.