Anlaufstelle für Opfer von Gewalt in Institutionen
Gewalt kann in allen Bildungs-, Freizeit-, Versorgungs-, Betreuungs- und Hilfseinrichtungen vorkommen, die Kinder und Jugendliche, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie alte Menschen betreuen, pflegen und begleiten.
Sexualisierte und/oder körperliche, sowie psychische Gewalt kann sowohl von Betreuungspersonen als auch unter zu Betreuenden ausgeübt werden. Gewalt in Institutionen aufzudecken erweist sich häufig als schwierig und bedeutet eine krisenhafte Situation für die Einrichtung.
Die Problematik ist seit Jahrzehnten insbesondere in ExpertInnenkreisen bekannt, wurde und wird aber politisch und gesellschaftlich tabuisiert und bagatellisiert, sowie in der Öffentlichkeit kaum diskutiert. Erst durch die Bereitschaft Betroffener, sich zu outen und sich nicht dem Schicksal zu fügen, und das dadurch entstandene mediale Interesse, ist die öffentliche Diskussion in Gang gekommen. Insbesondere durch die öffentlich gewordenen Gewalt- und Missbrauchsfälle wurden Opfer ermutigt, sich an die Öffentlichkeit zu wenden.
Das Land Steiermark hat daher eine Anlaufstelle zur Unterstützung von Opfern institutioneller Gewalt sowie eine Opferschutzkommission eingerichtet.
Die Anlaufstelle unterstützt Menschen, die in steirischen Institutionen, die der Fürsorge- bzw. Aufsichtspflicht des Landes Steiermark unterliegen Gewalterfahrungen gemacht haben.
Dabei handelt es sich insbesondere um Einrichtungen/Dienstleistungserbringer der Jugendwohlfahrt, der Behindertenhilfe, sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Heime oder Einrichtungen, die im Rahmen der Ausbildung und/oder Freizeitgestaltung ihnen anvertraute Personen zu betreuen haben, wie z.B. Schülerheime, Lehrlingshäuser, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Ferienheime etc.
Die Anlaufstelle kann in akuten Situationen Unterstützung und Begleitung anbieten. Bei Vorfällen die bereits verjährt sind, verfassen Expertinnen in einer Vorbegutachtung zur Plausibilität und Glaubwürdigkeit der betroffenen Personen einen Bericht, und übergeben diesen an die Opferschutzkommission des Landes Steiermark weiter. Die Kommission kann bei nachvollziehbaren Übergriffen, die durch die damaligen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Institutionen getätigt wurden, Entschädigungsleistungen und Psychotherapien bewilligen.