Mit 1. Juli 2006 tritt das Anti-Stalking-Gesetz in Kraft. „Dieses neue Bundesgesetz erlaubt beharrliche Verfolgung strafrechtlich zu ahnden, sorgt für den zivilrechtlichen Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre und ist somit ein weiteres Gesetz zur Stärkung von Gewaltopfern", freut sich Marina Sorgo, Geschäftsführerin des Gewaltschutzzentrums Steiermark.
Seit einiger Zeit wird auch in Österreich „Stalking" - treffend zu bezeichnen als „Psychoterror" - als massive Beeinträchtigung für davon Betroffene diskutiert.
Es geht um ein Verhalten, das bewusst und wiederholt eingesetzt wird, um eine Person mit verschiedenen Mitteln gegen ihren Willen zu bedrängen, zu belästigen und ihr Kontakte aufzuzwingen. Sowohl unerwünschte Briefe und Telefonanrufe als auch Drohungen per SMS oder E-Mail, das Verfolgen, Auflauern, Ausspionieren, Beschimpfen und Herabwürdigen einer Person in ihrem persönlichen und beruflichen Umfeld zählen zu Stalking-Handlungen.
Stalker sind zumeist sehr ausdauernd. Sie verfolgen ihr Opfer oft über Monate oder Jahre hinweg, versetzen es in Angst und Panik und wollen damit eine Beziehung erzwingen bzw. einen Beziehungsabbruch rückgängig machen oder sich für vermeintlich erlittene Kränkungen oder Rechtsverletzungen rächen.
Stalking-Opfer sind zu 80% Frauen. Stalking ist eine Gewaltform, die häufig im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt ausgeübt wird, insbesondere in Zeiten nach Trennung und Scheidung. „Ein Großteil der Betroffenen leidet unter gesundheitlichen Folgeerscheinungen wie Schlafstörungen, Konzentrationsschwierigkeiten, Angst- und Panikattacken bis hin zu Depressionen und psychosomatischen Beschwerden", weiß Marina Sorgo zu berichten.
Die Mitarbeiterinnen des Gewaltschutzzentrums zeigen sich erfreut, dass auf langjährige Forderungen reagiert wurde und nunmehr auch diese psychische Gewalt als kriminelles Verhalten angesehen und staatlich geächtet wird. Mit dem neuen Anti-Stalking-Gesetz wird eine solche Art der Gewaltausübung strafbar. „Es sieht vor, dass beharrliches Verfolgen einerseits mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden kann und andererseits durch eine einstweilige Verfügung dem Stalker die Kontaktaufnahme jeglicher Art, der Aufenthalt am bestimmten Orten und andere häufig gesetzte Stalking-Handlungen untersagt werden können", meint Marina Sorgo.
Im Gewaltschutzzentrum Steiermark wurden im ersten Halbjahr bereits 607 Gewaltopfer betreut, davon waren 81 von Stalkinghandlungen betroffen.
Stalking-Opfer können sich ab jederzeit an das Gewaltschutzzentrum wenden. Hier erhalten diese kompetente und unbürokratische Hilfe: 0316/774199